Information zum Schulbetrieb bei Unwetter

Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal die Regelungen bei Unwetterereignissen erläutern:

Eine Schulschließung kann ausschließlich der Kreis Siegen-Wittgenstein oder die Bezirksregierung Arnsberg anordnen. Eine entsprechende Information soll den betroffenen Schulen am Vortag bis 18 Uhr per eMail zugehen. In diesem Fall werden wir umgehend über unsere Homepage darüber informieren. 

Bleibt diese offizielle Meldung aus, findet regulärer Präsenzunterricht statt. 

Laut den „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ (BASS 18-29, Nr. 9) entscheiden die Eltern und Erziehungsberechtigten nach Abwägung der potenziellen Gefahr auf dem Schulweg eigenständig, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Eltern, die ihr Kind zu Hause lassen, informieren vor Unterrichtsbeginn die Schule. Bitte sehen Sie in diesem Fall von einer telefonischen Benachrichtigung ab und schreiben Sie stattdessen eine kurze eMail an das Sekretariat.  

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