Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind krank sein, rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden es krank. Das Sekretariat ist ab 7.00Uhr besetzt.

Sollte es sich um eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz handeln (z. B. Keuchhusten, Masern, Windpocken, Scharlach,…), teilen Sie dies bitte dem Sekretariat mit, damit die Schule weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Kinder und MitarbeiterInnen einleiten kann. „Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Mitschülerinnen und – schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern und anderen Sorgeberechtigten der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.“[1]

Wir wünschen Ihrem Kind schnelle und gute Besserung!

Geplante Arzttermine: Generell sollte es selbstverständlich vermieden werden, Termine in die Unterrichtszeit zu legen. Wir wissen aber, dass dies leider nicht immer möglich ist. Es gibt (Fach)Arzttermine, die geplant stattfinden, wie etwa Blutabnahmen. Für diese müssen Sie Ihr Kind (möglichst frühzeitig) im Vorfeld durch den Klassenlehrer beurlauben lassen. Dies ist nicht möglich für Unterrichtsstunden, in denen Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben werden. Auch hier ist im Nachgang eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Terminzettel der Arztpraxis sind nicht ausreichend.

[1] https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2014-02-01—Muster-Belehrung-fuer-Eltern-__-34-Abs_-5-Satz-2-IfSG_.pdf

Sobald Ihr Kind den Unterricht wieder besucht, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für den versäumten Unterricht mit. Um Ihnen die schriftliche Entschuldigung Ihres Kindes zu erleichtern, finden Sie hier einen Vordruck, den Sie Ihrem Kind ausgefüllt mitgeben können.

  • Nimmt Ihre Tochter/Ihr Sohn wieder am Unterricht teil, so muss unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung erfolgen, die auf einem solchen Schulversäumniszettel eingetragen wird. Die Entschuldigung muss binnen einer Woche vorliegen.
  • Erkrankt Ihre Tochter/Ihr Sohn während der Unterrichtszeit oder muss sie/er die Schule aus anderen unvorhersehbaren Gründen verlassen, so muss sie/er sich beim unterrichtenden Fachlehrer zum Anfang oder Ende der Stunde abmelden und dem Sekretariat das Verlassen der Schule mitteilen. Der/Die Fachlehrer*in sowie das Sekretariat zeichnet die Abmeldung auf dem Schulversäumniszettel ab. Bei nächster Anwesenheit in der Schule muss zudem die Klassenleitung unterschreiben.
  • Beurlaubungen werden ebenfalls in diesen Schulversäumniszettel eingetragen. Steht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht schon vorher fest (z.B. Krankenhausaufenthalt, Bewerbung…), ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag zu stellen. Hier gelten die auf der Klassenpflegschaft vorgestellten Regularien.
  • Generell gilt in allen Fällen, dass die Schülerin/der Schüler bei Versäumnissen des Unterrichts verpflichtet ist, den Unterrichtsstoff im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten nachzuholen und Hausaufgaben ebenfalls, wenn dies möglich ist, anzufertigen.
  • Dieser Entschuldigungszettel muss permanent vom Schüler/von der Schülerin mitgeführt werden.
  • Ist der Entschuldigungszettel vollständig ausgefüllt, muss dieser bei der Klassenleitung abgegeben werden.
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