Information zum Schulbetrieb bei Unwetter
Aus aktuellem Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal die Regelungen bei Unwetterereignissen erläutern: Eine Schulschließung kann ausschließlich der Kreis Siegen-Wittgenstein oder die Bezirksregierung Arnsberg anordnen. Eine entsprechende Information soll den betroffenen Schulen am Vortag bis 18 Uhr per eMail zugehen. In diesem Fall werden wir umgehend über unsere Homepage darüber informieren. Bleibt diese …